Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Veranstalters.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Ausschreibung sowie diese Teilnahmebedingungen an.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er ausreichend trainiert und körperlich gesund ist, um an der Veranstaltung teilzunehmen.

Der Teilnehmer versichert, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung des Veranstalters, der Sponsoren des Laufes sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden ausgeschlossen, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen; unberührt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vom Lauf oder von der Wertung auszuschließen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei unrichtigen Angaben im Rahmen der Anmeldung, Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, unsportlichem Verhalten, Verstößen gegen Anweisungen des Veranstalters oder wenn vom Teilnehmer eine Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu ändern, abzubrechen oder abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsgründen oder unzumutbaren Witterungsbedingungen vor.

Im Falle eines Abbruchs oder einer Absage der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Der Veranstalter ist bemüht, eine ordnungsgemäße Zeitmessung sicherzustellen. Für den Ausfall, die Unterbrechung oder die Fehlerhaftigkeit der Zeitmessung haftet der Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

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